Bevor Sie die alte Kfz-Versicherung bei Ihrem Autoversicherungsanbieter kündigen, sollten vor allem schwierige Kunden vor der Kündigung der Kasko-Versicherung unbedingt einen neuen Vertrag bei einer anderen Versicherung abgeschlossen haben. Schwieriger Auoversicherungs-Kunden sind Sie dann, wenn eine auffälligen Schadensgeschichte vorliegt. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung kann sich der Versicherungsgeber bei Kasko-Versicherungen weigern, Sie als eventuellen Neukunden überhaupt zu versichern. Dies tritt dann ein, wenn in den vergangenen Jahren kostspielige Schadensfälle von Ihnen gemeldet wurden. Der Wechsel der Kfz-Haftpflichtversicherung allein, darf jedoch vom Versicherungsgeber nicht abgelehnt werden.